Informationen zur Abrechnung und Kostenübernahme

Viele medizinisch notwendige Fahrten zu Ärzten oder Kliniken können direkt über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden. Um Ihnen den Zugang zu diesen Leistungen zu erleichtern, profitieren bestimmte Personengruppen von vereinfachten Regelungen:

Fahrten ohne vorherige Genehmigung:

Versicherte mit den Pflegegraden 4 und 5 sowie Personen mit einer Schwerbehinderung und den Merkzeichen „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung), „Bl“ (Blindheit) oder „H“ (Hilflosigkeit) können notwendige medizinische Fahrten ohne vorherige Erlaubnis ihrer Krankenkasse in Anspruch nehmen. Die Kostenabrechnung erfolgt im Anschluss direkt mit dem Leistungsträger.
Weitere Informationen finden sie auf der Webseite des GKV-Spitzenverband.

Unser Service für Sie:

Das Thema Fahrtkostenübernahme kann komplex sein. Wir unterstützen Sie gerne bei allen Fragen rund um die Abrechnung und die notwendigen Voraussetzungen. Sprechen Sie uns einfach an!