Sie benötigen einen Transport zur Klinik?
Viele Fahrten zum Arzt oder in Kliniken können über die Krankenkasse abgerechnet werden.
Wer über den Pflegegrad 4 und 5 oder eine Schwerbehinderung mit dem Merkzeichen „aG“, „BI“ oder „H“ verfügt, kann für notwendige medizinisch Fahrten auch ohne vorherige Erlaubnis seiner gesetzlichen Krankenkasse ein Taxi nehmen.
Die Krankenkasse übernimmt anschließend die Kosten.
Bei Fragen hierzu stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Seite.